Geräteprüfung Schweiz – eine obligatorische Verpflichtung für jedes Unternehmen. Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft während wir uns um Ihre Geräte kümmern!
Gemäss Verordnung über die Unfallverhütung ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich. Die neue SNR462638 gibt dafür Richtlinien für die Wiederholungsprüfung vor.
Diese Prüfnorm verlangt, dass sämtliche Geräte (Kabelrollen, Verlängerungskabel, mitunter Elektrohandwerkzeuge) in einem Intervall von 6 bis 60 Monaten demzufolge getestet werden.
Dieser zeitaufwendige, jedoch notwendige Aufwand müssen Sie grundsätzlich nicht selber auf sich nehmen. Wir von Spälti Elektro AG übernehmen die Geräteprüfung für Sie!