Geräteprüfung Schweiz – eine obligatorische Verpflichtung für jedes Unternehmen. Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft während wir uns um Ihre Geräte kümmern!

Gemäss Verordnung über die Unfallverhütung ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich. Die neue SNR462638 gibt dafür Richtlinien für die Wiederholungsprüfung vor.

Diese Prüfnorm verlangt, dass sämtliche Geräte (Kabelrollen, Verlängerungskabel, mitunter Elektrohandwerkzeuge) in einem Intervall von 6 bis 60 Monaten demzufolge getestet werden.
Dieser zeitaufwendige, jedoch notwendige Aufwand müssen Sie grundsätzlich nicht selber auf sich nehmen. Wir von Spälti Elektro AG übernehmen die Geräteprüfung für Sie!

Geräteprüfung Schweiz
Geräteprüfung Schweiz

Was in Deutschland schon seit Jahren Pflicht ist

Die Geräte-Wiederholungsprüfung ist für jeden Arbeitgeber ein Muss und wird nun auch in der Schweiz genauso durchgesetzt.

Die neue Norm richtet sich an ein sehr breites Zielpublikum. Sie betrifft Betriebe, welche über Geräte und eigenes Fachpersonal verfügen. Aber auch kleine regionale Bauunternehmer, der keine Elektro-Fachleute beschäftigt. Zudem enthält diese Norm Anweisungen für Elektro-Installationsbetriebe und Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten.

Zyklisch prüfen

Lange hat es gedauert bis die Norm SNR 462638 in unserem Land eingeführt wurde. Mit dieser Norm verpflichtet sich jeder Arbeitgeber, seine Mitarbeiter vor elektrischen Unfällen nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Was bedeutet das in der Praxis? Jeder Arbeitgeber der elektrisches Werkzeug wie Bohrmaschinen, Kreissägen, Elektro-Heizgebläse, ja selbst eine Kaffeemaschine im Betrieb hat, ist verpflichtet zyklisch je nach Branche, alle 6 Monate oder alle Jahre die Sicherheit dieser Geräte zu prüfen.

Jedes elektrisch betriebene Gerät

worunter auch Verlängerungskabel und Kabelrollen fallen, muss dieser Prüfung unterzogen werden. Mit dem geeigneten Prüfmittel werden Schutzleiter und Phasen nach deren Widerständen gegen Erde kontrolliert. Eine vorgängige Sichtkontrolle stellt schon mal sicher, dass ein Anschluss- oder Verlängerungskabel bzw. ein Gerät keinen Defekt aufweist.

Nach der Prüfung

durch eine instruierte Person besteht die Möglichkeit, mit dem Geräteprüfer ein Prüfprotokoll und eine Prüfetikette auszudrucken. Erst wenn diese Protokolle vorhanden sind, darf das entsprechende Gerät für dessen Verwendungszweck wieder frei gegeben werden. Wer keinen Drucker verwendet, kann seine Prüflinge (Elektrowerkzeuge) auch auf dem PC speichern und mit den entsprechenden Informationen versehen.

Selber prüfen oder auswärts geben

Da nicht jeder Handwerksbetrieb in der Lage ist, die Geräteprüfung als Wiederholungsprüfung selber durchzuführen, besteht auch die Möglichkeit, diese Aufgabe  und die damit verbundene Verantwortung in fremde Hände zu legen. Die Spälti Elektro AG als Vertriebspartner der Benning und MERZ Prüftechnik bietet den Kunden beides an. Wir schulen unsere Kunden auf dem erworbenen oder zur Auswahl stehenden Prüfgerät. Dies ermöglicht dem Kunden die Prüfungen dann selber durchzuführen.

Verantwortung

In Zukunft kann sich kein Unternehmer der Prüfpflicht entziehen. Bei einem Unfall, der hätte verhindert werden können wird die Versicherung Regress nehmen wenn keine Unschuld beweisen werden kann. Somit können wir Ihnen nur empfehlen: handeln Sie jetzt und nicht erst wenn es zu spät ist.

Sie wünschen eine persönliche Beratung oder möchten ein eigenes Messgerät erwerben?

Nutzen Sie unten stehendes Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns unverbindlich unter Telefon: +41 44 938 80 90